Lehrkräfte, die den Studien- und Berufswahlpasserstmals in ihrem Unterricht verwenden und einführen wollen, sollten folgende Informationen an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben:
Jede Schülerin/jeder Schüler ist für seinen Studien- und Berufswahlpassselbst verantwortlich.
Der Studien- und Berufswahlpass dient der Dokumentation der persönlichen Aktivitäten und Motivationen.
Der Studien- und Berufswahlpassverbleibt bei der Schülerin/bei dem Schüler.
Der Schulstempel mit Ausgabedatum wird erst erteilt, wenn die Schülerin/der Schüler die Seite "Angaben zur Person" ausgefüllt und ein Lichtbild eingeklebt hat.
Die drei Kategorien („Informationsveranstaltungen mit Beratung/Beratungsgesprächen“, „Praktische Erfahrungen“,„Sonstiges“), die einzelnen Angebote/Titel, die Code-Nummern und deren Übernahme in die dafür vorgesehenen Codefelder werden erläutert.
Auf den Berichtsbogen zur Beschreibung und Beurteilung der einzelnen Aktivitäten wird ebenso wie auf den Auswertungsbogen für den Berufswahl-Check hingewiesen.
Für den Studien- und Berufswahlpass wird seitens der Schule bzw. von den Schülerinnen/Schülern eine Schutzhülle (DINA 6) angeschafft, die vor Verschmutzung des Passes schützt.
Der Studien- und Berufswahlpasssollte von den Schülerinnen und Schülern zwischendurch kopiert werden, damit bei Verlust des Passes etwaige Eintragungen nicht verloren gehen.